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Die Bauproduktenverordnung (engl.: Construction Products Regulation - CPR) sorgt dafür, dass zuverlässige Informationen über Eigenschaften und Leistung von in Bauwerken verbauten Produkten (z. B. in Böden, Decken und Wänden) verfügbar sind. Grundlage hierfür sind einheitliche Regeln zur Prüfung und Klassifizierung dieser Bauprodukte. Jeder, der ein neues Bauprodukt auf den Markt bringen will, muss das Produkt gemäß dieser europaweit einheitlichen Regeln der CPR prüfen, klassifizieren und kennzeichnen.
Ziel: Eine einheitliche Klassifizierung der Brandeigenschaften von Bauprodukten, die ab dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebracht werden.
Was bedeutet „in Verkehr bringen“?
Inverkehrbringen ist die erste Bereitstellung auf dem europäischen Markt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware zum ersten Mal an eine andere juristische Person verkauft wird. Der Verkauf vom Hersteller an Rexel Germany GmbH & Co. KG ist in jedem Fall ein Inverkehrbringen. Das kann aber auch schon vorher der Fall sein, zum Beispiel wenn der Hersteller eine eigene Vertriebsgesellschaft hat und die Ware erstmals an diese liefert, von wo sie weitervertrieben wird. Die Produktion selbst ist noch kein Inverkehrbringen.
Konkret bedeutet das für Sie als Kunden:
Bei allen Waren, die Sie vor dem 1. Juli 2017 erhalten, müssen die Anforderungen der Bauproduktenverordnung NICHT erfüllt sein. Bei CPR-relevanter Ware, welche Sie nach dem 1. Juli 2017 erhalten, muss in drei Fälle unterschieden werden:
Die verpflichtende CE-Kennzeichnung
Die CE–Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung wird für alle Kabel und Leitungen verpflichtend, die unter den neuen Standard fallen.
Spätestens zum 1. Juli 2017 muss die Kennzeichnung auf dem Produkt, dem Etikett, den Begleitpapieren oder der Verpackung, der ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachten Waren, angebracht sein.
Die Leistungserklärung (DOP)
Die Leistungserklärung (engl.: Declaration Of Performance) umfasst die Leistung der wichtigsten Eigenschaften des Produkts. Diese Eigenschaften werden in Europa einheitlich bewertet und beschrieben. Dies erlaubt Produkte zu vergleichen, unabhängig davon, wo sie produziert wurden.
Die Leistungserklärung (Abbildung beispielhaft) beinhaltet außerdem Informationen zur Verwendung des Produkts, zum Hersteller und darüber, ob eine externe Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden wird. Ein Produkt darf erst mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, nachdem es geprüft wurde und eine Leistungserklärung ausgestellt worden ist.
Neue Brandklassen für Kabel und Leitungen
Die bisherigen Brandklassen für Kabel und Leitungen A1, A2, B1, B2 und B3 werden durch die neuen Klassen gemäß der EN 50575 ersetzt. Die EN 50575 verbindet Standards zur Prüfung von mehreren Parametern, was bedeutet, dass Kabel und Leitungen zukünftig auf Energiegehalt, Raucherzeugung, Flammenausbreitung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung (brennende Tropfen von Kunststoffmaterialien, die zur Brandfortleitung beitragen) hin geprüft werden.
Es gibt sieben neue Klassen: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca und Fca.
Wie verhält es sich mit den Bauvorschriften?
Jedes Land legt selbstständig die Zuordnung der Brandklassifizierung je Gebäudetyp fest. Da das deutsche Baurecht noch nicht an die Neuerung angepasst wurde, verweisen wir auf einen Vorschlag der Kabelindustrie. Das entsprechende Whitepaper „Brandschutzkabel erhöhen die Sicherheit“ finden Sie auf der Website des ZVEI.
Außerdem finden Sie weitere Informationen dazu in der Rexel Germany eVorschriften-App, die im Google Play Store oder im iOS App Store heruntergeladen werden kann.
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
Wir als Händler sind mit verschiedenen Pflichten betraut, mit deren Erfüllung wir dafür sorgen, dass Sie alle nötigen Informationen zum Thema Kabel und Leitungen erhalten.
Wir stellen sicher, dass die betreffenden Produkte eine CE-Kennzeichnung tragen.
Weitere Informationen zur EU-Bauproduktenverordnung finden Sie auf der Homepage des DIBt.